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Ämter




Welches Amt ist für welche Leistungen zuständig?

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Sozialleistungen können von Patienten besser in Anspruch genommen werden, wenn bekannt ist, wer der richtige Ansprechpartner ist. Den wichtigsten Leistungsträgern werden hier ihre entscheidenden Angebote und Aufgaben zugeordnet.

Medizinscher Dienst der GKV

  • Medizinische Begutachtung und Beratung.

  • Erstellt u.a. das Gutachten zur Bewertung und Einstufung der Pflegestufe.



Krankenkasse
  • Übernimmt die medizinische Versorgung

  • Anlaufstelle für Pflegeversicherung

  • Zahlt u.a. Rollstühle und Gehhilfen

  • Krankengeld

  • Für Nichtberufstätige: Umbaufinanzierung der Wohnung

  • Krankenhauspflege

  • Häusliche Krankenpflege

  • Haushaltshilfe



Pflegekasse
  • Pflegegeld

  • Pflegesachleistungen

  • Kombinationsleistung

  • Zusätzliche Leistungen (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, teilstationäre Pflege)

  • Technische Hilfsmittel

  • Pflegehilfsmittel

  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

  • Vollstationäre Pflege

  • Pflege im Ausland




Versorgungsamt

  • Erteilung eines Schwerbehindertenstatus und Ausstellung des entsprechenden Ausweises.



Integrationsamt
  • Erhebt die Ausgleichsabgabe (Arbeitgeberabgabe)

  • Bestimmt über Verwendung der Ausgleichsabgabe

  • Gibt begleitende Hilfe im Arbeitsleben

  • Kümmert sich um den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • Schulung und Bildungsmaßnahmen für Schwerbehinderte

  • Ansprechpartner für behindertengerechten Arbeitsplatz (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

  • Umbauten für die Wohnung und das KFZ

  • Beschaffung und Umzug in eine behindertengerechte Wohnung

  • Hilfe bei Darlehen oder Zuschüsse zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit

  • Schulungen des betrieblichen Integrationsteams

  • Psychosoziale Betreuung unter Beteiligung von Integrationsfachdiensten



Agentur für Arbeit
  • Berufliche Integration von Schwerbehinderten (mit den entsprechenden Maßnahmen)

  • Beratung von Arbeitgebern hinsichtlich eines behindertengerechten Arbeitsplatzes

  • Ärztlicher Dienst

  • Arbeitslosengeld

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)

  • Berät über die in Frage kommenden Hilfen, die sich teilweise überschneiden



Deutsche Rentenversicherung
  • Medizinische Rehabilitation

  • Anschlussheilbehandlung

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha)

  • Klärt das persönliche Versicherungskonto

  • Erteilt eine Erwerbsminderungsrente (teilweise oder volle)

  • KFZ-Umbauten oder Neufahrzeug für Berufstätige

  • Ergänzende Leistungen bei Reha: Fahrkostenerstattung, Haushaltshilfe



Sozialamt

  • Sozialhilfe tritt nachrangig ein, wenn alle anderen Reha-Träger nicht mehr greifen.

  • Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen, die zu wenig Rente haben



Auskunftspflicht von Behörden und Ämtern


Der Gang zu Ämtern, um Leistungen zu beantragen und zu erhalten, fällt vielen Betroffenen immer noch schwer. Oft trauen sie sich nicht, zu erfragen, ob ihnen Leistungen zustehen und in welchem Umfang.

Alle Ämter, egal ob Sozialamt, Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt, haben die Pflicht, umfassend aufzuklären und Auskunft zu geben.
Ein Tipp zum Vorgehen: Fragen Sie nicht nach einzelnen Leistungen, sondern welche Leistungen Ihnen insgesamt zustehen!
Am besten lassen Sie sich diese Information schriftlich geben. Denn wenn Sie eine falsche oder unvollständige Auskunft erhalten, ist es schwer, nachträglich diese Leistungen einzufordern.



Servicestellen


Betroffene können oftmals kaum unterscheiden, bei welchem Amt sie einen Antrag stellen oder abgeben sollen. Die Rehabilitationträger, wie Rentenversicherung, Krankenkasse, Agentur für Arbeit, haben Gemeinsame Servicestellen eingerichtet. An solch eine Servicestelle kann sich jeder wenden, der eine berufliche oder medizinische Rehabilitation (siehe oben) möchte.
Weitere Informationen zu den Servicestellen finden Sie unter: www.kompetenz-plus.de.



Quelle: BSMO




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