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Ärztlicher Dienst




Ärztlicher Dienst

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Der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit hilft bei der Berufswahl. Hier wird der gesundheitliche und körperliche Zustand des Betroffenen untersucht und die Voraussetzungen abklärt. Zuständig ist die Berufsberatung für Behinderte. Bei der Untersuchung nimmt routinemäßig meist auch der Psychologische Dienst teil. Dieser schaut wiederum, ob seelische Probleme bestehen. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit dem Ratsuchenden oder ggf. seinen Eltern besprochen.

Den Behinderten und Schwerbehinderten stehen speziell ausgebildete Berufsberater/ -innen zur Seite. Sie beraten bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes, Orientierung und Förderung (junger) Menschen. Auch die Vermittlung von Umschulungsmaßnahmen bei einer Behinderung werden hier übernommen. Berater und Beraterinnen für behinderte Menschen sind darüber hinaus auch in Fragen zur Rehabilitation geschult.
Ärztliche Fachdienste übernehmen auch vor Ort in Reha-Einrichtungen die Aufgabe, die berufliche Rehabilitation medizinisch zu begleiten und zu fördern.
Eine medizinische Untersuchung beim Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit und damit die Erstellung eines Gutachtens erfolgt nur mit dem Einverständnis des Ratsuchenden. Allerdings ist dieses Gutachten zwingend notwendig für die Bewilligung von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation wie: berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, besondere Ausbildungsregelungen für Behinderte, Vermittlung in eine Werkstatt für Behinderte, Berufsausbildung in Reha-Einrichtungen (z.B. Berufsbildungswerk oder Einrichtung der medizinisch-beruflichen Rehabilitation) und Ähnlichem.
Bei der beruflichen Rehabilitation junger Menschen ist normalerweise die Agentur für Arbeit als Träger zuständig. Ist die Zuständigkeit jedoch noch ungeklärt, tritt die Agentur für Arbeit in Vorleistung, um einen zeitlichen Verzug zu vermeiden.



BSMO Redaktion




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