Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld I
Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass in den letzten drei Jahren mindestens 360 Tage (12 Monate) beitragspflichtig gearbeitet wurde, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.
Ab dem 01.02.2006 wird die Dauer der Auszahlung des Arbeitslosengeldes grundsätzlich auf 12 Monate begrenzt.Für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes wird der Lohn der letzten sechs Monate herangezogen und beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettomonatsentgeltes. Haben Sie mindestens ein Kind, erhöht sich der Betrag auf 67 Prozent.
Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind bzw. einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen sich drei Monate vor Vertragsablauf bei der regionalen Agentur für Arbeit melden. Gekündigte Arbeitnehmer müssen sich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden. Werden die Fristen nicht eingehalten, kann es zu Kürzungen des Arbeitslosengeldes kommen.
Wer arbeitslos ist kann trotzdem arbeiten. Umfang und mögliches Einkommen der zusätzlichen Arbeit ist mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit zu besprechen.
Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II wird für eine Übergangszeit von max. zwei Jahren ein Zuschuss gezahlt.
BSMO Redaktion






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