Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II (ALG II)
Im Januar 2005 wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe im Rahmen der Hartz IV Reform vom Arbeitslosengeld II abgelöst.
Das Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert und wird von der Agentur für Arbeit und den Sozialämtern verwaltet. Anspruch auf ALG II haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die Nicht-Erwerbsfähigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner. Diese erhalten das so genannte Sozialgeld.
Eigenes Vermögen wird angerechnet, wenn die geltenden Freibeträge überschritten werden.
Die Höhe des ALG II für Alleinerziehende oder Alleinstehende beträgt 345,- € pauschal. Zusätzlich werden die Kosten für einen angemessenen Wohnraum und Heizung übernommen.
Bei Krankheit wird das ALG II weiter gezahlt, solange eine Erwerbsfähigkeit besteht.
Erwerbsfähig sind diejenigen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Das Arbeitslosengeld II wird so lange gezahlt, wie eine Hilfebedürftigkeit vorliegt.
Als hilfebedürftig gilt, wenn man den eigenen Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig decken kann.
Quelle: Bundesregierung
BSMO Redaktion






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