Hilfe im Arbeitsleben
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Bestimmte Hilfestellungen werden vom Integrationsamt gewährt, um behinderten Menschen zu helfen, dass sie am Arbeitsplatz und im Wettbewerb keine Nachteile gegenüber ihren gesunden Kollegen haben. Diese sollen verhindern, dass in sozialer Hinsicht eine Benachteiligung entsteht und der Gehandicapte entsprechend seinen Fähigkeiten gefördert wird.
Es werden Leistungen in zwei Bereichen gewährt: Zum einen gibt es die direkte Hilfe für den Schwerbehinderten und zum anderen für den Arbeitgeber.
Leistungen für den Arbeitnehmer
Leistungen für den Schwerbehinderten unterteilen sich in persönliche und finanzielle Hilfen.
Persönliche Hilfen sind Beratung und Betreuung:
- in allen Fragen des Arbeitslebens
- bei Gefährdung des Arbeitsplatzes
- bei persönlichen Schwierigkeiten
- bei Konflikten mit Kollegen, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber
- bei Arbeitsplatzproblemen und Versetzungen
- bei Fragen zur Feststellung und Grad der Behinderung
- als psychosoziale Betreuung.
Finanzielle Hilfen:
- Technischen Arbeitshilfen zur ergonomischen und behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- Leistungen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
- Wohnungshilfen wie:
1. zur Beschaffung von behindertengerechtem Wohnraum
2. zur Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an die besonderen behinderungsbedingten Bedürfnisse und
3. zum Umzug in eine behindertengerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung, bzw. Umzugskosten - zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht
- zur Erhaltung der Arbeitskraft
- zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
- für eine notwendige Arbeitsassistenz (Integrationsämter stellen ein angemessenes persönliches Finanzbudget zur Verfügung)
Leistungen für den Arbeitgeber
Auch hier werden beratende und finanzielle Hilfestellungen unterschieden.
Beratung:
- bei der Auswahl des geeigneten Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen,
- bei der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen
- bei Problemen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- psychosoziale Beratung zur Beseitigung von besonderen Problemen
- Information über Lösungsmöglichkeiten
Finanzielle Leistungen:
- zur Schaffung einer neuen und behindertengerechten Einrichtung
- für die Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte
- Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 27 SchwbAV), verursacht durch
1. Besonderen Betreuungsaufwand durch zusätzlichen Personalaufwand
2. Minderleistungsausgleich durch Übernahme anteiliger Lohnkosten
BSMO Redaktion






Sponsored by Biogen Idec GmbH © 2012 Erstellt und bearbeitet von bsmo GmbH.