Begleitende Hilfe
Die "Begleitende Hilfe"
Unter diese Bezeichnung fallen alle Maßnahmen und finanziellen Leistungen, die das Integrations-amt anbietet, damit schwerbehinderte Menschen Arbeit finden und behalten. An vorderster Stelle steht die Beratung und die Betreuung. Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste beantworten allgemeine Fragen, gehen auf persönliche Schwierigkeiten am Arbeitsplatz ein. Zum Beispiel vermitteln sie bei Konflikten mit Kollegen bzw. Vorgesetzten.
Ferner kümmert sich das Amt um die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie um Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes: z.B. Zuschüsse bei der Anschaffung eines Autos oder Führerscheins oder bei dem behindertengerechten Umbau eines PKWs.
Die Behörde ist ebenfalls Ansprechpartner für erforderliche Umbauten in der Wohnung und kann auch bei der Beschaffung einer behindertengerechten Wohnung helfen. Evtl. anfallende Umzugskosten werden ggf. teilweise bzw. voll erstattet.
Zudem hilft das Integrationsamt Schwerbehinderten, die sich beruflich selbstständig machen wollen bei der Beantragung von Darlehen oder Zinszuschüssen. Des weiteren fördert die Behörde diverse Lehrgänge und Kurse, um die berufliche Qualifikation zu trainieren und zu erweitern.
Auch der Arbeitgeber kann sich beim Integrationsamt Hilfe holen. Er kann sich zum Beispiel über behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung informieren oder beratende Gespräche zur Konfliktlösung führen.
Desweiteren kann der Arbeitgeber Zuschüsse für die Einrichtung und Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze beantragen.
BSMO Redaktion






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