Haushaltshilfe
Haushaltshilfe
Mütter oder Väter, die ins Krankenhaus oder zur Kur müssen, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Es gibt aber einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: Im Haushalt lebt ein Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist und Hilfe braucht. Und: Im Haushalt lebt keine weitere Person, die den Haushalt weiterführen könnte. Ob eine Haushaltshilfe auch unter anderen Voraussetzungen gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkasse.
Zu den Leistungen der Haushaltshilfe gehören unter anderem Einkaufen und Kochen und Haushaltsführung sowie die Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes oder der Kinder. Die Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse bestellt, kann aber unter Umständen auch vom Versicherten selbst ausgesucht werden, wobei die Krankenkasse die Kosten erstattet.
BSMO Redaktion






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