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Pflegegutachten-Tipps




Tipps für das Pflegegutachten

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Da die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MdK) in der Regel bei einem einzigen Hausbesuch (egal, ob privat oder im Pflegeheim) erfolgt, ist es sehr wichtig, sich auf diesen Termin gut vorzubereiten.

Auf keinen Fall sollte der Betroffene die Gutachter allein empfangen. Soweit möglich, empfiehlt es sich, dass alle Personen, die sich bislang um den Patienten gekümmert haben, anwesend sind: Angehörige, der Hausarzt, der Vertreter eines ambulanten Pflegedienstes, falls eine solche Dienstleistung bereits in Anspruch genommen wurde.

Um Fehleinschätzungen durch den Gutachter vorzubeugen, sollte mindestens ein bis zwei Wochen vor dem Termin ein so genanntes Pflegetagebuch geführt werden. Darin werden die einzelnen Hilfe- und Pflegeleistungen vermerkt und die Zeit, die diese in Anspruch genommen haben. Viele Krankenkassen stellen Vordrucke für solche Tagebücher zur Verfügung.

Beeinträchtigungen wie Lähmungen, Seh- und Hörstörungen, Spastiken oder Fehlstellungen der Extremitäten können den Zeitaufwand vergrößern. Eventuell sorgen auch wohnliche Verhältnisse dafür, dass mehr Zeit benötigt wird - zum Beispiel, wenn ein Treppenlift notwendig ist, um vom Schlafzimmer in die Dusche zu gelangen. Auch diese so genannten Erschwernisfaktoren müssen vom Gutachter berücksichtigt werden.

Es sollte die Gelegenheit genutzt werden, dem Mitarbeiter des MdK den richtigen Zeitaufwand zu demonstrieren. Allerdings muss man dann damit rechnen, dass die benötigte Zeit für verschiedene Tätigkeiten vor Ort erfasst und dokumentiert wird. Hilfreich in diesem Zusammenhang sind auch schriftliche Berichte des Hausarztes oder einem anderen Fachmediziner, ärztliche Atteste und ähnliche Unterlagen, welche die Krankengeschichte aufzeigen und somit den Pflegebedarf verdeutlichen können - eine Auflistung aller benötigten Medikamente nicht zu vergessen.

Ganz wichtig ist auch folgender Punkt: Falsche Scham oder Bescheidenheit ist nicht angebracht – auch nicht, wenn es um Toilettengänge oder andere die Intimsphäre betreffende Momente geht. Man sollte seine Hilfsbedürftigkeit nicht bagatellisieren, sondern die Unterstützung, die benötigt wird, deutlich einfordern. Bei diesem Besuch geht es um Leistungen, die zustehen und durch „Schönmalerei" eventuell verloren gehen könnten. Falls der Angehörige nicht alle Details vor dem Betroffenen mitteilen möchte, dann hilft das Gespräch unter vier Augen mit dem Gutachter.

Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören nicht nur Hilfen zur Bewältigung der alltäglichen Anforderungen, sondern auch Kosten, die den behindertengerechten Umbau der Wohnung betreffen wie eine ebenerdige Dusche, die Verbreiterung der Türrahmen oder den Bau eines Treppenlifts. Allerdings muss sich der Patient gegebenenfalls prozentual an den Kosten beteiligen.



BSMO Redaktion




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