Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis
Entstehen einem MS-Patienten nur Vorteile durch die Erteilung eines Schwerbehindertenausweises? Was bedeutet der GdB? Das sind oft erste wichtige Fragen, mit denen sich ein Patient auseinander setzen muss.
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über eine bestehende Behinderung. Ausgedrückt wird die Schwere der Einschränkungen mit dem Grad der Behinderung" (GdB), welcher durch das Versorgungsamt festgestellt wird.
Der GdB wird in Zehnerstufen von 10 bis 100 eingeteilt. Dabei wird die tatsächliche körperliche Beeinträchtigung zugrunde gelegt, ein pauschaler GdB wird nicht mehr vergeben.
Grundlage für die Ausstellung des Ausweises ist eine Beeinträchtigung, die mindestens einen GdB von 50 bedingt.
Personen, bei denen ein GdB von 50 und höher festgestellt wird, gelten im Sinne des Gesetzes als schwerbehindert. Ein GdB darunter beschreibt eine Behinderung.
Durch den Besitz eines solchen Ausweises besteht, je nach Grad der Behinderung, Anspruch auf diverse Vergünstigungen wie beispielsweise: zusätzliche Urlaubstage, besonderer Kündigungsschutz und Steuererleichterungen.
In manchen Lebenssituationen kann der Schwerbehindertenausweis leider aber auch hinderlich sein - das hängt von der Reaktion des entsprechenden Gegenübers ab. Manche Arbeitgeber zum Beispiel fürchten, oft aus Unkenntnis, Konsequenzen in Form von Nachteilsausgleichen, die der Arbeitnehmer geltend machen kann.
Die Gleichstellung
Wer eine Anerkennung des GdB von 30 oder 40 hat, kann einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu erlangen oder einen bestehenden zu schützen.
Der Schwerbehindertenausweis für immer gültig?
Der Schwerbehindertenausweis wird im Allgemeinen für die Dauer von maximal fünf Jahren ausgestellt. Eine Ausnahme stellen die Ausweise der Kriegsbeschädigten dar, die eine Gültigkeit von 15 Jahren aufweisen können. Bei jugendlichen Schwerbehinderten im Alter zwischen zehn bis 15 Jahren wird der Ausweis maximal bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres ausgestellt. Bei schwerbehinderten Kindern unter zehn Jahren gilt er zunächst bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres. Per Antrag wird die Gültigkeit maximal zweimal verlängert, dann muss ein neuer Antrag beim Versorgungsamt gestellt werden. Die Beantragung ist zum Teil auch bei den Sozialämtern möglich. Bei ausländischen schwerbehinderten Menschen ist die Länge der Gültigkeit an die Dauer ihrer Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis geknüpft.
BSMO Redaktion






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