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Recht & Soziales




Das Versorgungsamt

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Ein Schwerbehindertenausweis muss beim Versorgungsamt beantragt werden. Hier wird überprüft, ob ein Anspruch besteht und gesundheitliche Beeinträchtigungen festegestellt sowie bewertet.

Das Versorgungsamt ist eine Landesbehörde und prüft bei Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, wie hoch der Grad der Behinderung (GdB) ist und ob noch weitere Gesundheitsstörungen vorliegen.

Wird der Grad der Behinderung mit mindestens 50% bewertet , stellt das Amt den Schwerbehindertenausweis aus. Sollte der festgestellte Grad der Behinderung weniger als 50, aber wenigstens 30 betragen, so kann durch einen Antrag beim Arbeitsamt der Behinderte einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Das Arbeitsamt erteilt diese Gleichstellung, wenn ohne diese Gleichstellung keine geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder behalten werden kann.

Mit diesem Ausweis und dem Feststellungsbescheid können so genannte Nachteilsausgleiche bei den zuständigen Stellen beantragt werden. Unter Nachteilsausgleich fallen z. B. Kündigungsschutz, Sonderurlaub, steuerliche Vergünstigungen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Blindengeld oder die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. (mehr beim Thema Nachteilsausgleiche)

Verschlechtert sich der Zustand der Behinderung, kann ein neuer Feststellungsantrag gestellt werden, um ggf. den GdB zu erhöhen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa sechs Monate.

Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel auf die Dauer von längstens fünf Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet. Bei schwerbehinderten Kindern unter zehn Jahren sind die Ausweise bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres befristet. Schwerbehinderte im Alter von 10 bis 15 Jahren erhalten eine Befristung bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres


Etwa fünf Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises erhält der Inhaber ein Schreiben mit dem Hinweis, den Ausweis bei der zuständigen Behörde zu verlängern. Hierfür ist in einigen Gemeinden auch das Sozialamt zuständig.

Wurde der Ausweis zweimal verlängert, stellt das Versorgungsamt einen neuen Ausweis aus.

Die Antragsformulare erhalten Sie auf den Bezirks- oder Ortsämtern, beim Versorgungsamt und im Internet.



BSMO Redaktion




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